Das gilt für Vodafone-Kunden
Der Zusatz für die Nutzung eines Pauschaltarifs im üblichen Umfang, darf nicht mehr genutzt werden, da er den Pauschaltarif einschränkt.
Verkehrsdaten von Mobilfunkkunden dürfen nicht mehr zu Werbezwecken genutzt werden, es sei denn der Kunde hat dem aktiv zugestimmt.
Das gilt für T-Mobile-Kunden
Wenn der Kunde gegen eine Vertragsänderung Widerspruch einlegt, ist das Einschränken von Leistungen nicht zulässig.
Eine Vertragsänderung ist nicht wirksam, nur weil der Kunde nicht eigenständig widersprochen hat.
Das gilt für T-Mobile-, Vodafone-, und Congstar-Kunden
Kosten, die durch Dritte verursacht werden, dürfen nicht pauschal zu Lasten des Kunden fallen. Wenn z.B. das Handy verloren gegangen ist und der Finder damit telefoniert oder sonstige Kosten verursacht.
Das gilt für T-Mobile-, Vodafone-, E-Plus- und Congstar-Kunden
Der Mobilfunkanschluss darf nicht mehr wegen eines geringfügigen Rückstand bei der Zahlung der Mobilfunkrechnungen gesperrt werden.

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